Notstandsunterstützung

Anspruchberechtigt: Alle LAK-zugehörigen Dienstnehmer

Verwendungszweck: Die Landarbeiterkammer gewährt Unterstützungen an Kammermitglieder in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, insbesondere unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterstützungswerbers. Die Unterstützungen werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, nach Prüfung der Voraussetzungen und ohne Rechtsanspruch gewährt.

Beizubringende Unterlagen: Lohnzettel, Nachweis über Familienbeihilfe, Belege der unverschuldeten Notlage

Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20)· oder·
E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at

Antragsformular

  • Landarbeiterkammertag

    Verwaltungsakademie

    Aktuelle Ausgabe

    Land & Forst 03/04 2024

     

  • Rechtsinfos:


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    Sozialversicherungswerte 2024
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    Familienbonus
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    Konsumentenschutz
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    Entlastungsrechner
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