Anspruchberechtigt: Alle LAK-zugehörigen Dienstnehmer mit einer einjährigen Kammerzugehörigkeit!
Verwendungszweck: Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Haushaltselektrogeräten und EDV-Anschaffungen – z.B. Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Fernseher, Waschmaschine
Beizubringende Unterlagen:
Antrag sowie Bonitätsprüfung (inkl. Lohnzettel), Auftragsbescheinigung mit Anzahlungsvermerk oder Rechnungen (nicht älter als 6 Monate!), Bankverbindung
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, B.Sc. (Telefon 0463 5870-422 – Fax: 0463 5870-420) oder e-mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at