Bildungsbeihilfen

Für Weiterbildung können Mitglieder der Kärntner Landarbeiterkammer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung kammerzugehörig sind und in der Vergangenheit zumindest ein halbes Jahr kammerzugehörig waren, eine nichtrückzahlbare Beihilfe erhalten. Eine Beantragung und Auszahlung der Beihilfen ist auch in der Karenzzeit möglich.
NEU!: Für die Beantragung der „Allgemeinbildung“ muss man jedoch ein Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze besitzen.

Achtung! Das Antragsformular ist mitsamt den Belegen und Bestätigungen bis spätestens sechs Monate nach Kursende vorzulegen.

BEIHILFEN:

  • für Kurse, die der Allgemeinbildung dienen, jährlich bis zur Höhe der Kurskosten, aber max. € 50,00 Antragsformular
  • für Sprach- und EDV-Kurse, die Ablegung des Hauptschulabschlusses, der Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung jährlich bis zur Höhe der Kurskosten jedoch max. € 100,00 Antragsformular
  • für Kurse, die der beruflichen Weiterbildung dienen, jährlich bis zu Höhe der Kosten (Kurs, Aufenthalt und Fahrt, etc.), jedoch max. € 150,00 Antragsformular

Beizubringende Unterlagen:
Rechnung mit Zahlungsbestätigung
Kursbesuchsbestätigung

Aufenthaltsbelege

Fahrtkostenbelege

Lehrbücher etc.

Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch BSc (Telefon 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20· oder·
E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at)

  • Landarbeiterkammertag

    Verwaltungsakademie

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    Land & Forst 03/04 2024

     

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