Der Start der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ab 2019 bedeutete für Lohnverrechner und Steuerberater eine Systemumstellung. Mit der folgenden Übersicht bietet die Landarbeiterkammer Kärnten eine Hilfestellung zur korrekten Anmeldung von Beschäftigten als Landarbeiter/-innen und als Gutsangestellte, wie die Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft bezeichnet werden.
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Land & Forst März/April2026
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Land & Forst Jänner/Feber 2026
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Land & Forst November/Dezember 2025
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Klarstellung zum Mythos der Lohn-Preis-Spirale!
Land & Forst September/Oktober 2025
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LAK-Wahl 2025 – Mitglieder wählten neue Vollversammlung
Das Team von Präsident Harald Sucher ging als eindeutiger Sieger hervor und erreichte 83,61 Prozent der Stimmen (+3,12 Prozent). Damit konnte die überparteiliche Gemeinsame Liste LAK ihre starke Position im „Kammerparlament“ weiter ausbauen. Sie gewinnt ein zusätzliches Mandat dazu und hält nun 18 von insgesamt 21 Mandaten. Gleichzeitig sichert sich die Liste einen weiteren Vorstandssitz und stellt damit alle fünf Vorstandsmitglieder.
Die Fraktion der Freiheitlichen und Unabhängigen unter Kammerrat Marco Liendl erzielte 16,39 Prozent der Stimmen (-3,12 Prozent) und verfügt künftig über drei Mandate.
Die Wahlbeteiligung konnte erfreulicherweise gesteigert werden und lag bei 28,91 Prozent.
LAK Wahl 2025
LAK-Mitglieder haben bis Freitag, den 22. August 2025 um 12:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme mittels Wahlkarte direkt bei der Wahlbehörde beim Land Kärnten abzugeben. Alternativ kann die Wahlkarte auch kostenlos per Post übermittelt werden – wichtig ist nur, dass sie rechtzeitig einlangt, also bis spätestens 22. August 2025 bei der Wahlbehörde eintrifft.
Wer gewählt werden kann, erfährt man hier.
Land & Forst Juli/August 2025
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Holzstraßenkirchtag: LAK lädt Mitglieder ein!

Die Landarbeiterkammer vergibt eine begrenzte Anzahl an Eintrittskarten für den 29. Holzstraßenkirchtag!
Wie komme ich zum gratis Eintritt für mich und meine Begleitung (max. 2 Karten)?
Melden Sie sich einfach telefonisch (+43 463 51 7000) oder schriftlich (lak[at]lakktn.at) bei der Landarbeiterkammer.





