In Ergänzung zur öffentlichen Katastrophenhilfe unterstützt die Landarbeiterkammer Kärnten ihre Mitglieder, die von Katastrophenschäden am und im Eigenheim bzw. vom Wohnungseigentum umfasstes Eigentum, betroffen sind, die nicht oder nicht zur Gänze durch Versicherungen gedeckt sind.
Voraussetzungen zur Gewährung:
- Antragsberechtigt sind alle umlagepflichtigen Kammermitglieder, die vor dem Schadensereignis mindestens zwölf Monate lang Kammerumlage entrichtet haben.
- Dienstnehmer in Elternkarenz sind von der Umlagepflicht zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgenommen.
- Förderungen aus dem LAK-Katastrophenfonds werden nur für Schäden an Hauptwohnsitzen zuerkannt.
- Die Schadenshöhe ist durch Belege, Kostenvoranschläge und Fotos nachzuweisen.
Verwendungszweck:
- Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen
- Anschaffung von Gütern, welche für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen notwendig sind
- Trockenlegung von Räumlichkeiten und Mauerwerk
- Ersatz von zerstörten Einrichtungsgegenständen oder Geräten
- bei Mietern nur im Eigentum befindliche Güter, welche für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich notwendig sind und Ersatzanschaffungen von zerstörten Einrichtungsgegenständen oder Geräten
Die Höhe der Förderung wird aufgrund der nicht gedeckten Schadenshöhe in eine von drei Stufen eingeteilt:
- € 500,00 bei Schäden ab € 3.000,00 bis € 10.000,00
- € 750,00 bei Schäden ab € 10.000,01 bis € 30.000,00
- € 1.000,00 bei Schäden über € 30.000,00
Beizubringende Unterlagen:
- Antrag und Schadensmeldung mit ausgefüllter Bestätigung der Gemeinde
- Belege für Schäden und deren Höhe
- Bankverbindung
Beratung und Antragstellung durch den Förderungsreferenten Florian Paulitsch, BSc (Telefon: 0463 51 7000-12 – Fax: 0463 51 7000-20
oder E-Mail: florian.paulitsch[at]lakktn.at)